NRW-Digitalzuschuss für Handel, gastgewerbliche und touristische Wirtschaft

Die Digitalisierung eröffnet Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus wichtige Chancen. Mit rund zehn Millionen Euro will die Landesregierung NRW die digitale Transformation kleiner Unternehmen in den von der Pandemie besonders betroffenen Branchen Handel, Gastgewerbe und Tourismus unterstützen. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengetragen.

Was ist der NRW-Digitalzuschuss?

Der NRW-Digitalzuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für (zuwendungsfähige) Ausgaben für Digitalisierung von bis zu 100 Prozent ab dem 2. November 2021. Die Zuschüsse werden gewährt, bis das Fördervolumen von NRW in Höhe von 10 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

Was wird gefördert?

Beispiele Einzelhandel:

  • Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
  • Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
  • Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
  • Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
  • Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.

Weitere Beispiele finden sich in den FAQ zum NRW-Digitalzuschuss Handel 

Beispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:

  • Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z. B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
  • Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, Kundenkommunikation per Messenger, WhatsApp etc., digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme, Chat-Bots).

Weitere Beispiele finden sich in den FAQ zum NRW-Digitalzuschuss Gastgewerbe und Tourismus

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der NRW-Digitalzuschuss beträgt bis zu 2.000 Euro pro Unternehmen.
  • Darüber hinausgehende Ausgaben trägt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst. 
  • Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter der maximalen Förderhöhe von 2.000 Euro, so werden nur die tatsächlich nachgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab einer Höhe von 500 Euro erstattet. 

Welche Unternehmen können den NRW-Digitalzuschuss beantragen?

Unternehmen mit Sitz in NRW mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Handel:

  • Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel.
  • Das Tätigkeitsfeld im Einzelhandel muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können.
  • Dazu muss das Unternehmen den Sitz eines stationären Ladenlokals in NRW haben.

Gastgewerbe/Tourismus:

  • Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft (siehe Auflistung der antragsberechtigten Betriebe)
  • Das Tätigkeitsfeld im Gastgewerbe oder der touristischen Wirtschaft muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können. 
  • Das Unternehmen existiert bereits und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).

Was ist beim Programm NRW-Digitalzuschuss noch zu beachten?

  • Unterstützung bei der Antragstellung erhält man von den DigitalCoaches des Handelsverbandes
  • Mittel werden gewährt, bis das Fördervolumen in Höhe von 10 Millionen Euro ausgeschöpft ist
  • Nach erfolgreicher Einreichung des Antrags beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 6 Wochen
  • Pro Einreichungsrunde darf nur ein Antrag für ausschließlich einen Fördergegenstand gestellt werden. In der nächsten Einreichungsrunde besteht wieder die Möglichkeit, einen weiteren Antrag für einen anderen Fördergegenstand zu stellen.
  • Sie dürfen keinen Antrag stellen für eine Maßnahme, die bereits begonnen wurde.
Unsere Fördermittelberatung
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