Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)

Das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es ist kein reines Digitalisierungsförderprogramm.

Was ist Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)?

“Förderung unternehmerischen Know-hows” ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dass externe Beratungen bezuschusst.

Was wird gefördert?

Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Im Merkblatt finden sich beispielhafte Auflistungen.

Wirtschaftliche Beratungen:

  • Verbesserung der Unternehmenskonzeption (z.Bsp. Datenschutz-Konzept)
  • Standort und Wettbewerb
  • Einkauf
  • Produktion
  • Sortiment
  • Lagerhaltung/-system
  • Marketing
  • Vertrieb
  • Geschäftserweiterung
  • Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Organisatorische Beratungen:

  • unternehmerische Ausrichtung / Strategie
  • Prozessoptimierung (z.Bsp. Datenschutz, IT-Sicherheit, Digitalisierung)
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Umstrukturierung

Wie hoch ist die Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Junge Unternehmen
NRW
nicht länger als 2 Jahre am Markt
50 % Fördersatz
Max. Zuschuss 2.000 Euro

Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
NRW
50 % Fördersatz
Max. Zuschuss 1.500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten
NRW
90 % Fördersatz
2.700 Euro

Was ist beim Programm Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) zu beachten?

Nur selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, können im Förderverfahren zugelassen werden.In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der Antragstellende frei.

Zugelassene Berater bzw. Beratungsunternehmen sind Beispielsweise:
Matthias Rottstädt | IT-Center.NRW GmbH (Datenschutz und Informationssicherheit)
Meik Rottstädt | S.K.I.P. Datentechnik GmbH (Digitalisierung und Prozessoptimierung)

Unsere Fördermittelberatung
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