Digitalisierungsbonus

Eigenkapitalzuschuss, Fixkosten und ein Digitalisierungszuschuss von einmalig bis zu 20.000 €

Seit dem 20.04.21 sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Überbrückungshilfe III erweitert und vereinfacht worden. Mehr Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, können nun mehr Fixkosten geltend machen und vom Staat unterstützt werden. Neu ist auch der Eigenkapitalzuschuss, der nun beantrag werden kann.

Interessant ist auch die Förderfähigkeit von Kosten für Umbaumaßnahmen und Digitalisierung die im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Hierzu zählen bauliche modernisierungs-, renovierungs- oder Umbaumaßnahmen wie z.B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Absperrungen oder Trennschilder.

Auch Investitionen in die Digitalisierung können nun gefördert werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den baulichen Maßnahmen:

  1. Das Unternehmen muss Antragsberechtig sein.
  2. Die Investition wurde aufgrund der Corona Pandemie durchgeführt.
  3. Die Investition ist im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen.

Eine Schlussrechnung muss nicht vorliegen um die Förderung zu erhalten, jedoch muss mindestens eine Zwischenrechnung vorhanden sein. Wichtig ist, dass die Digitalisierungsmaßnahmen dafür geeignet sind, die Corona-Krise gut zu überstehen und sich im Wettbewerb besser aufzustellen. Zu diesem Zweck sind einmalig 20.000 € Förderung möglich.

Förderfähige Digitalisierungs-Maßnahmen

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Lizenzen für Videokonferenzsysteme
  • Erstmalige SEO-Maßnahmen
  • Website-Ausbau
  • Kompetenz Workshops in digitalen Anwendungen
  • Anschaffungskosten von benötigter IT-Hardware

Welche Digitalisierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind, können wir in einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Welche Fördermöglichkeiten es außer der “Überbrückungshilfe III” gibt?

Nutzen Sie auch den unverbindlichen Digitalisierung-Check der IT-Center.NRW GmbH !

Ihr persönlicher Ansprechpartner zu diesem Thema: (Für Vertragskunden/Vertragspartner)

Unsere Fördermittelberatung
+49 (0) 2195 92090-53
021959209053info@it-center.group

Sie sind noch kein Kunde/Partner von uns ?

Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt: