Digital Jetzt (BMWi)

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Was ist Jetzt Digital?

Jetzt Digital ist ein Investitionszuschussprogramm des BMWi für klein- und mittlere Unternehmen für Hard-/Software und IT-Weiterbildung

Was wird gefördert?

  • Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
    Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
  • Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
    Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Wichtig:

  • Die Investitionen müssen mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.
  • Nicht förderfähig sind Standardhardware/-software; Ersatz- oder Routineinvestitionen, erstmalige Grundausstattung, Beratungsleistungen, Leistungen von verbundenen Unternehmen
  • Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen sind nicht förderfähig

Wie hoch ist die Jetzt Digital Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro (d.h. es werden nur Vorhaben ab einer Höhe von mind. 42.500 Euro gefördert), in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bonusprozentpunkte greifen. Mehr dazu in den FAQ des Förderprogrammes

Welche Unternehmen können Jetzt Digital beantragen und welche nicht?

Folgende Unternehmen können Jetzt Digital beantragen:

  • Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • 3 bis 499 Beschäftigte
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt
  • Start-ups können dann Förderanträge stellen, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist

Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Investitionsbedarf u.a.:

  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung;
  • Gemeinnützige Unternehmen;
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen;
  • Unternehmen in Gründung;
  • Vereine;
  • Stiftungen;
  • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
  • Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“

Was ist beim Programm Jetzt Digital noch zu beachten?

  • Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich zum 15. im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahrens) bestimmt
  • Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen
  • Die Bearbeitungszeit eines Förderantrags gibt es keine konkreten Angaben (“mehrere Wochen”)
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können
  • Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023

Akkreditierte Beratungs-Unternehmen sind Beispielsweise:
S.K.I.P. Datentechnik GmbH

Unsere Fördermittelberatung
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