Mittelstand Innovativ & Digital Assistent (MWIDE)

Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung kann gefördert werden.

Was ist MID Assistent/-in?

MID Assistent/-in ist ein Förderprogramm des Landes NRW, bei der die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung bezuschusst wird.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag durch PtJ geprüft wurde.

Der Fokus des Programms liegt dabei auf der intelligente (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

So sollen kleine Unternehmen dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und durch spezifische Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen. Ein/e MID-Assistent/in kann beispielsweise für Maßnahmen aus den Bereichen Cyber Physical Systems (inkl. Chancen-/Risikoanalyse), Mensch-Maschine-Schnittstellen oder der Implementierung digitaler Geschäftsmodelle beantragt werden. MID-Assistent/innen können aber auch bei der Entwicklung innovativer, digitaler Geschäftsmodelle eingesetzt werden und z. B. unternehmensspezifische Strategien für digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder bei spezifischen Fragestellungen der IT-Sicherheit ihre Kenntnisse einbringen.

Wichtig: Routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen werden nicht gefördert; ebenso können grundlegende Maßnahmen der IT-Sicherheit, die keinen Bezug zu konkreten Projekten haben, nicht gefördert werden. Es muss immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben.

Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 € pro Jahr.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 € pro Jahr.

Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?

Eine/n MID-Assistent/in können kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Es gilt dabei die KMU-Definition der Europäischen Kommission.Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.

Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?

  • Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal vier Monate danach, eingestellt werden
  • Der Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit aufnehmen
  • Idealerweise sollte ein/e MID-Assistent/in unbefristet angestellt werden, mindestens jedoch für zwei Jahre, und einen branchenüblichen Lohn erhalten.
  • Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss

[tmm name=“na“]