RA Andreas Feier ( IT-Recht )

Die IT-Kanzlei.Koeln unter Leitung von Andreas Feier unterstützt uns seit Jahren professionell in den folgenden Bereichen:

IT-Recht (Fachanwalt)

Zum IT-Recht gehört zum Beispiel das Softwarerecht, das Telekommunikationsrecht, das Domainrecht, aber auch das öffentliche Recht (e-Government). Ein Teilbereich ist das IT-Strafrecht.

Datenschutzrecht

Zum Datenschutzrecht gehören die nationalen Datenschutzgesetze sowie die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche das in Deutschland geltende Datenschutzrecht umfassend geändert hat. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar.

Verwaltungsrecht (Fachanwalt)

Das Verwaltungsrecht regelt als Recht der Exekutive insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.

Gewerblicher Rechtsschutz

Die gewerblichen Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke verdienen besonderen Schutz. Insbesondere das Patent-, Marken- und Designrecht, regeln umfassende Ausschließlichkeitsrechte. Dazu gehört auch das Lauterkeitsrecht, welches mittels des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gewerbliche Tätigkeit schützt.

Medienrecht

Beim Medienrecht geht es meistens um Presse, Rundfunk, Film und Multimedia. Zu den wichtigsten Gesetzen im Medienrecht gehören das Grundgesetz, das Urhebergesetz und das Telemediengesetz.