Sie benötigen für Ihr Unternehmen oder ihren Verein einen Datenschutzbeauftragten? Die DSGVO lässt Ihnen die Wahl, Sie können entweder einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wir erklären kurz, welche Vorteile ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie bietet.
Externer Datenschutzbeauftragter – Ihre Vorteile:
- Datenschutzexpertise
Wir verfügen über die nötige Fachkunde und Berufserfahrung beim Datenschutzrecht - IT-Kenntnisse
Wir besitzen das fachliche Wissen, wie die rechtlichen Vorgaben am besten technisch umgesetzt werden. - Behördenkenntnisse
Wir kennen die Schwerpunkte auf die die Datenschutzaufsichtsbehörde bei der Prüfung von Unternehmen wert legt. - Keine Interessenkonflikte
Wir sind gegenüber der Geschäftsführung, dem Management und den Mitarbeitern neutral eingestellt. - Automatische Weiterbildung
Wir kümmern uns um die notwendigen Weiterbildungen beim Datenschutzbeauftragten. - Planbare Kosten
Wir arbeiten zum Festpreis. - Kein Kündigungsschutz
Interne Datenschutzbeauftragte genießen einen Kündigungsschutz. Den Vertrag mit dem externen Datenschutzbeauftragten können Sie einfach kündigen.
Ablauf unserer Datenschutzberatung
Modernes Datenschutzmanagement für Ihr Unternehmen
- Erstanalyse – Die Erstanalyse beinhaltet die Erfassung, Analyse und Bewertung von allen datenschutzrelevanten Prozessen in Ihrem Unternehmen mit abschließender Berichterstattung.
- Umsetzung – Nach erfolgter Bestellung unseres externen Datenschutzbeauftragten wird dieser Sie vor Ort, auf Grundlage der Ergebnisse aus der Erstanalyse, beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes beraten und unterstützen.
- Laufende Betreuung – In der laufenden Betreuung stehen wir Ihrem Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter stets in allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Arbeitnehmerdatenschutz | Mitarbeiterschulungen | Datenschutzdokumentation |
Konzerndatenschutz | Internationaler Datenschutz | Binding Corporate Rules | Auftragsverarbeitung | Gesundheitsdatenschutz | Videoüberwachung | Whistleblowing | Newsletter / E-Mail Marketing | Social Media / Social Networks | Webanalysen | Datenschutzerklärung | Auditierungen
Unsere Preispolitik
Wir kalkulieren unsere Angebote stets individuell, um Ihnen eine professionelle Leistung zu realistischen Preisen anbieten zu können. Für den Datenschutzbeauftragten gibt es lt. § 39 DSGVO folgende Mindestaufgaben, die er im Rahmen seiner Tätigkeit ausführen muss:
- Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, Mitarbeiter sowie Betroffenen
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO in den einzelnen Abteilungen
- Anlaufstelle von Aufsichtsbehörden
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgeabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
- Konsultation und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen
Drüber hinaus können aber auch die Erstellung von Dokumentationen als Dienstleistung erbracht werden.
Bei vorsichtiger Schätzung werden hierfür einige Stunden Aufwand im Monat anfallen. Daher machen wir keine preislichen Versprechen, die wir nicht halten können und sehen auch von unseriösen Lockangeboten ab.
Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen
Sie spielen mit dem Gedanken, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und wünschen weitere Informationen? Unsere erfahrenen Datenschutzexperten stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen und erläutern die möglichen Optionen.