Datenschutz-Dokumentation

Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, die Dokumentationspflicht gilt für jedes Unternehmen. Inhalt der Datenschutz-Dokumentation ist die Erstellung des Verfahrensverzeichnisses, der Abschluss von AV-Verträgen und die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) in ihrem Unternehmen.

Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung an. Mit unserem Dokumenten-Kit haben Sie alle Rohmaterialien um ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen.

Sie brauchen noch fachliche Unterstützung bei der Datenschutz-Dokumentation?

Mit unserem „Coaching für Datenschutzkoordinator/in (int.)“ erhalten Sie eine Schulung zum Thema Datenschutz, unseren Leitfaden „Datenschutz-Dokumentation – Erste Schritte“ und unser Dokumenten-Kit.

Sie möchten noch mehr Service?

Natürlich können Sie uns für die einzelnen Dokumentation wie z.B. TOMs beauftragen. Die Abrechnung für die Dokumentation erfolgt nach unserem Stundensatz. Diesen entnehmen Sie bitte unserer „Preisliste“.

Für nähere Informationen zu der Dokumentationspflicht nach DSGVO sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unseren Webblog.